Unsere Entscheidungsgründe waren/ sind:
- Jugendschutzgesetz
- In den letzten Jahren ist die Anzahl der Überfäller zwischen 14 und 16 Jahren erheblich gestiegen
- Viele wollen lieber das Zeltlager überfallen, als selber mitzufahren, obwohl eine Teilnahme bis einschließlich 16 Jahren möglich ist
- Teilnehmer müssen direkt nach dem Überfall in Ihr Gruppenzelt zurück, manche Überfaller, die sogar jünger sind, waren in den letzten Jahren somit länger auf den Beinen. Viele Teilnehmer finden diese ungerecht!
Wir weisen darauf hin, dass seitens der Kirchengemeinde keine Haftung für Personen- oder Sachschäden der ÜberfällerInnen in Bezug auf die Teilnahme am Überfall übernommen wird. Die Teilnahme am Überfall erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir sagen schon mal Danke und freuen uns auf viele nächtliche Besuche!
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