Sonntag, 13. April 2014

Abgabe von Medikamenten / Arztbesuche im Zeltlager

Liebe Eltern, 
die Abgabe von Medikamenten jeder Form ist für die Verantwortlichen (GruppenleiterInnen, Lagerleitung, Küche und TS) im Zeltlager untersagt. Dieses Recht steht einzig den Personensorgeberechtigten zu und im Notfall einem Arzt, dem die „Geschäftsführung ohne Auftrag” (§ 677 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erlaubt ist. 

Gibt ein Verantwortlicher einem Kind ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern ein Medikament handelt er im Sinne von § 678 BGB gegen den Willen der Personensorgeberechtigten. Dieses Gesetz besagt: „Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.” 

Diese gesetzliche Regelung klingt ja zunächst so, als hätte es keinen Belang für die Verantwortlichen im Zeltlager, jedoch gilt dieses Gesetz nicht nur für „Geschäfte” im eigentlichen Sinne, sondern immer, wenn eine Person ungefragt den mutmaßlichen Willen einer zweiten Person durchführt. Z. B. wenn man in eine Wohnung einbricht, um ein Feuer zu löschen. Man kann in diesem Fall davon ausgehen, dass der Besitzer der Wohnung damit einverstanden ist, da ein schwerer Schaden verhindert würde. 

Also übernehmen die Verantwortlichen im Zeltlager die „Geschäftsführung”, wenn sie dem Kind Medikamente gibt. Der „Geschäftsherr” ist in diesem Fall der Personensorgeberechtigte. Da wir aber dessen Willen nicht kennen, würden wir im Sinne dieses Paragraphen gegen eben diesen Willen handeln.

Also bevor ein Verantwortlicher einem Kind ein Medikament gibt, wäre mit den Eltern zu sprechen.
Dies ist im Zeltlager nicht zwangsläufig jederzeit möglich. Die gleiche Regelung gilt auch für den Besuch beim Arzt oder die Fahrt ins Krankenhaus, um ggf. eine ärztliche Meinung einzuholen. Daher haben Ihre Kinder bei der Gruppeneinteilung den hier online gestellten Zettel erhalten. Auf dem Zettel sind die rezeptfrei erhältlichen Medikamente aufgeführt, die wir in unserem Notfallgepäck haben. Sollten Sie mit einem Medikament nicht einverstanden sein, streichen Sie dieses bitte auf der Liste.
Wir bitten Sie, den Zettel unterschrieben den Gruppenleitern bei ihrem Besuch zurückzugeben oder bis zum 15.06.2014 im Briefkasten des Pfarrbüros abzugeben.
Sollten Sie vorab Fragen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per E-Mail.
Wir werden dieses Thema ebenfalls am Elternabend am 29.06. nochmals zur Sprache bringen. 

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