Es ist wieder soweit! Das Zeltlager 2022
1. Termin: Das Zeltlager findet dieses Jahr aufgrund des vorherigen Jubilagers zum folgenden Termin statt: Mo, 18. Juli bis Do, 28. Juli 2022
Anmeldungszeitraum: Sa., 19.02.2022, 10:00 Uhr bis Samstag, 05.03.2022, 18:00 Uhr unter
https://zeltlagerstmarien.limequery.com/891586?lang=de-informal
2. Kosten 1. Kind: 85,00 € 2. Kind: 65,00 € jedes weitere Kind: 45,00 € Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 30.04.2022 auf das Konto IBAN: DE28 2666 0060 3305 3057 00 BIC: GENODEF1LIG unter dem Stichwort „Zeltlager 2022 + Vor –und Nachname des Kindes“.
3. Gruppenanmeldungen: Wie in jedem Jahr ist die Anmeldung für Gruppen möglich. Die Gruppenanmeldung wird auch online abgefragt.
4. Unterbringung: Wie schon bekannt, bieten wir Euch naturnahen „Urlaub“ in Gruppenzelten an. Es besteht die Möglichkeit sich sozial zu engagieren und viele Leute aus Holthausen/Biene näher kennen zu lernen. Ihr werdet natürlich von einem Küchenteam mit „Vollpension“ verpflegt und habt rund um die Uhr GruppenleiterInnen, die sich um Euch kümmern, mit Euch spielen und einfach nur Spaß haben. - Mehrpersonenzelte ( ca. 6-10 Kinder in einem Zelt) - nach Altersgruppe + Freundschaft geordnet - geschlechtergetrennt
5. Elterninformationsabend: Ob ein Informationsabend stattfindet, richtet sich nach den Rückmeldungen in den Anmeldungen, sowie der aktuellen Corona Verordnung. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.
6. Alter der Teilnehmer/innen: Es können Kinder mitfahren, die mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben. Zudem können Kinder mitfahren, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, aber im 4. Schuljahrgang sind und das 5. Schuljahr in diesem Jahr besuchen werden.
7. Aktuelle Covid-Situation: Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass wir flexibel reagieren müssen. Um ein Zeltlager stattfinden lassen zu können, werden wir die aktuellen Corona Richtlinien, die zum Zeitpunkt des Zeltagers gelten, befolgen. Alle weiteren Informationen werde im Laufe des Jahres folgen.
8. Versicherungen / Bedingungen aufgrund der Corona Pandemie: Alle TeilnehmerInnen sind durch den Anbieter für die Dauer des Aufenthalts unfallversichert. Für den Verlust von Sachen wird nicht gehaftet. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen. Aufgrund der Corona Pandemie kann nur eine begrenzte Sicherheit und Verbindlichkeit für die beschriebenen Leistungen gegeben werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kann es ggf. möglich sein, dass bestimmte Leistungen oder sogar das ganze Angebot nicht realisierbar sind. Der Wegfall einzelner Leistungen rechtfertigt nicht eine Reduzierung des Teilnehmerbetrages. Insbesondere gilt: - Die Teilnahme aller an dem Angebot ist freiwillig. - Das für das Angebot erstellte Hygienekonzept ist vor Reisebeginn auf der Homepage einzusehen. Es hängt während der Maßnahme aus. -Das Hygienekonzept ist für alle verbindlich. -Regressansprüche gegen den Veranstalter/Träger im Rahmen der Corona Pandemie sind bei Einhaltung des Hygienekonzept ausgeschlossen. - Eine Erstattung von Teilnehmerbeiträgen (auch teilweise) aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, behördlich Anweisungen und den Ausführungen im Hygienkonzept stehen, ist ausgeschlossen. - Haftungsausschluss: Der Veranstalter haftet für vorätzlich und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung für Folgen einer möglichen Infektion, insbesondere bei damit zusammenhängenden Kosten, Therapien, Verdienstausfällen, aber nicht ausschließlich diesen, ist die Haftung ausgeschlossen. - Der Veranstalter kann jederzeit aufgrund von sachlichen Gründen (insbesondere Symptome einer ansteckenden Krankheit oder Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes) vom Vertrag zurücktreten. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Maßnahme bis eine Woche vor Beginn abzusagen, wenn die Maßnahme durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert wird. In diesem Fall wird der Teilnehmerbetrag zurückerstattet.
9. Ausfallgebühren: Nimmt eine
für die Veranstaltung bestätigte Person nicht teil und der Platz kann
nicht anderweitig vergeben werden, so werden ihr bzw den
erziehungsberechtigten Personen vom Veranstalter Ausfallgebühren bis zur
Höhe des gesamten Teilnehmerbetrages berechnet. Staffelung: - Vor dem
Anmeldeschluss 1/2 des Teilnehmerbetrages - Bis 10 Tage vor Beginn der
Veranstaltung 2/3 des Teilnehmerbetrages - Ab 10 Tage vor der
Veranstaltung den gesamten Teilnehmerbetrag.
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